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Anwendungsbereich

Es wird darauf hingewiesen, dass folgende Informationspflichten nur hinsichtlich jener Produkte verpflichtend sind, die nicht unter die Ausnahme des gemäß §2 Abs 1 Z 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz fallen. Die genannte Ausnahme erfasst die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die vom Unternehmer im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz des Verbrauchers geliefert werden.

Informationspflichten

Durch Aufgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer mit der Anwendung dieser Bedingungen einverstanden. Die Bestellung des Käufers ist ein Angebot an uns, die Bestellte Ware zu kaufen. Ein Vertrag über den Kauf der bestellten Ware kommt dadurch noch nicht zu Stande. Der Vertrag über den Kauf der Ware kommt dann zu Stande, wenn dem Käufer die bestellte Ware am Lieferort faktisch übergeben wird. Eine automatische E-Mail, welche die Bestellung bestätigt, bedeutet lediglich, dass wir uns bemühen werden dem Käufer die bestellte Ware am angegebenen zu übergeben.

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse mittels Botendienst, Post oder firmeneigenen Lieferservice. Der Käufer hat sich zum Empfang bereit zu halten und Verzögerungen zu verhindern. Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung voraussichtliche Angaben und keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine sind.

Der Käufer erhält Rechnungen elektronisch an die von ihm angegebene E-Mailadresse.

Generell haften wir unseren Käufern unbeschränkt, sofern und soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruht.

Für Schäden aufgrund leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen haften wir nicht, wenn eine Haftung sachlich nicht gerechtfertigt ist. Eine solche sachliche Rechtfertigung fehlt insbesondere dann, wenn die Schadenshöhe außer Verhältnis zu dem bei uns auftretenden Schadensabwicklungsaufwand steht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine Haftung aus dem Titel der Produkthaftung bleibt unberührt.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Es wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts im Bezirk Wien Stadt (Republik Österreich) vereinbart, sofern Art 17 Brüssel Ia-VO dem nicht entgegensteht.

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